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LuftRegV
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LuftRegV
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Abschnitt 5: Schlußvorschriften
Schlußformel Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
LuftRegV
Eingangsformel
Abschnitt 1: Einrichtung des Registers
§ 1
Aufbau des Registers
Abschnitt 2: Gestaltung und Benutzung der Registerblätter
§ 2
Bestandteile des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
§ 3
Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
§ 4
Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen
§ 5
Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
§ 6
Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager
Abschnitt 3: Führung des Registers und allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 7
Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
§ 8
Registerakten
§ 9
Vermeiden unnötigen Aktenanfalls
§ 10
Verzeichnis
Abschnitt 4: Führung des Registers in maschineller Form
§ 11
Einführung der maschinellen Führung
§ 12
Begriff, Freigabe und Gestaltung von Registerblättern
§ 13
Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
§ 14
Einsicht in das Register
§ 15
Automatisierter Abruf von Daten
§ 16
Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt, Datenverarbeitung im Auftrag
Abschnitt 5: Schlußvorschriften
§ 17
Übergangsregelung
§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2