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LuftRegV

LuftRegV

Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

  • Abschnitt 1: Einrichtung des Registers

§ 1 Aufbau des Registers

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager. ²Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt. ³Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.