Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager.²Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt.³Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.