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Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
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Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 36 Fristberechnung
Die Berechnung der in dieser Verordnung geregelten Fristen bestimmt sich nach der
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine
(ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1).
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2
Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3
Laufzeit von Konzessionen
§ 4
Wahrung der Vertraulichkeit
§ 5
Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 6
Dokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2: Kommunikation
§ 7
Grundsätze der Kommunikation
§ 8
Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 9
Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 10
Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 11
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2: Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 12
Allgemeine Grundsätze
§ 13
Verfahrensgarantien
§ 14
Umgehungsverbot
Unterabschnitt 2: Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 15
Leistungsbeschreibung
§ 16
Vergabeunterlagen
§ 17
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 18
Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 3: Bekanntmachungen
§ 19
Konzessionsbekanntmachung
§ 20
Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
§ 21
Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
§ 22
Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
§ 23
Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Unterabschnitt 4: Auswahlverfahren und Zuschlag
§ 24
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 25
Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
§ 26
Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 27
Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 28
Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 29
Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
§ 30
Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 31
Zuschlagskriterien
§ 32
Aufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3: Ausführung der Konzession
§ 33
Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 34
Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 35
Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
§ 36
Fristberechnung