Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
- Abschnitt 2: Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 2: Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 16 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen umfassen jede Unterlage, die vom Konzessionsgeber erstellt wird oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Konzession oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen. ²Dazu zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Entwurf der Vertragsbedingungen, Vorlagen für die Einreichung von Unterlagen durch Bewerber oder Bieter sowie Informationen über allgemeingültige Verpflichtungen.