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Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

  • Abschnitt 2: Vergabeverfahren
    • Unterabschnitt 2: Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 16 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen umfassen jede Unterlage, die vom Konzessionsgeber erstellt wird oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Konzession oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen. ²Dazu zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Entwurf der Vertragsbedingungen, Vorlagen für die Einreichung von Unterlagen durch Bewerber oder Bieter sowie Informationen über allgemeingültige Verpflichtungen.