freiRecht
HörAkAusbV

HörAkAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

  • Abschnitt 2: Zwischenprüfung

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Dreidimensionale Abbilder und
2.
Audiologische Kenndaten.