§ 17 Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung
(1) Die Prüfung im Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung besteht aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Versorgungsabläufe unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen umzusetzen und zu dokumentieren,
- 2.
- kommunikationspsychologische Strategien zu unterscheiden und adressatengerecht anzuwenden,
- 3.
- pathophysiologische Vorgänge im Hörorgan zu beschreiben und bei der Hörsystemversorgung zu berücksichtigen und
- 4.
- auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs eine Vorauswahl der Hörsysteme und Hörassistenzsysteme zur vergleichenden Anpassung für Patientinnen und Patienten zu treffen.
²Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. ³Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.(3) Im zweiten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Versorgungsabläufe, rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen den Patientinnen und Patienten zu erklären,
- 2.
- Patientinnen und Patienten auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs bei der Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen zu beraten,
- 3.
- die psychosoziale Situation von Patientinnen und Patienten zu erkennen und im Beratungskontext zu berücksichtigen,
- 4.
- Hörsysteme für die vergleichende Anpassung unter Berücksichtigung des Hörprofils, der audiologischen Gegebenheiten und der Wünsche von Patientinnen und Patienten auszuwählen,
- 5.
- Anpassverfahren auszuwählen und Hörsysteme voreinzustellen,
- 6.
- Hörsystemeinstellungen im Rahmen der Feinanpassung zu modifizieren und
- 7.
- Hörassistenzsysteme und Zubehör nach patientenspezifischen Bedürfnissen auszuwählen und voreinzustellen.
²Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. ³Während der Arbeitsprobe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. ⁴Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten. ⁵Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit | 40 Prozent, |
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit | 60 Prozent. |