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Verordnung (EU) 2017/575

Verordnung (EU) 2017/575

Delegierte Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen

Art. 5 Kosten

Handelsplätze und systematische Internalisierer veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in Absatz 3 genannten Informationen zu den vom Handelsplatz für jedes Mitglied und jeden Nutzer des Platzes veranschlagten Kosten.

Ausführungsplätze veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das nicht der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in Absatz 3 genannten Informationen zu den vom Handelsplatz für jedes Mitglied und jeden Nutzer des Platzes veranschlagten Kosten.

Die folgenden Informationen werden im Format der Tabelle 5 des Anhangs veröffentlicht:

a)
 eine Beschreibung von Art und Höhe aller Kostenkomponenten, die durch den Ausführungsplatz vor dem Veranschlagen von Rabatten oder Preisnachlässen angewandt werden, sowie Angaben dazu, wie sich diese Kosten laut dem beteiligten Nutzer oder Finanzinstrument und den entsprechenden Beträgen, um die sie sich unterscheiden, unterscheiden. Die Kostenkomponenten beinhalten Folgendes:
i)
Ausführungsgebühren;

ii)
Gebühren für die Zustellung, Abänderung oder Stornierung von Aufträgen oder Angebotsrücknahmen;

iii)
Gebühren in Bezug auf den Zugriff auf Marktdaten und die Nutzung von Endstellen;

iv)
jegliche Clearing- und Abwicklungsgebühren und andere Gebühren, die an Dritte entrichtet wurden, welche an der Auftragsausführung beteiligt waren;

b)
 eine Beschreibung von Art und Höhe jeglicher Rabatte, Preisnachlässe oder anderer Zahlungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden, einschließlich Angaben dazu, wie sich diese Rabatte, Preisnachlässe oder anderen Zahlungen laut dem beteiligten Nutzer oder Finanzinstrument und den entsprechenden Beträgen, um die sie sich unterscheiden, unterscheiden;
c)
 eine Beschreibung von Art und Umfang jeglicher nicht monetärer Leistungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden, einschließlich Angaben dazu, wie sich diese nicht monetären Leistungen laut dem beteiligten Nutzer oder Finanzinstrument und den entsprechenden Beträgen, um die sie sich unterscheiden, unterscheiden;

d)
eine Beschreibung von Art und Höhe jeglicher Steuern und Abgaben, die dem Ausführungsplatz im Auftrag der Mitglieder oder Nutzer des Platzes in Rechnung gestellt oder durch diesen getragen werden;

e)
eine Verknüpfung zur Website des Platzes oder einer anderen Quelle, auf der weitere Kostenangaben verfügbar sind;

f)
der Gesamtwert aller Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums;
g)
der Gesamtwert aller Kosten, wie unter Buchstabe a dargelegt, ohne den Gesamtwert der Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums.