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Verordnung (EU) 2010/1092

Verordnung (EU) 2010/1092

Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

  • KAPITEL II: ORGANISATION

Art. 4 Struktur

(1) Der ESRB hat einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, ein Sekretariat, einen Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und einen Beratenden Fachausschuss.

(2) Der Verwaltungsrat fasst die Beschlüsse, die zur Erfüllung der dem ESRB gemäß Artikel 3 Absatz 2 übertragenen Aufgaben erforderlich sind.

(3) Der Lenkungsausschuss unterstützt den Entscheidungsprozess des ESRB, indem er die Sitzungen des Verwaltungsrats vorbereitet, die zu erörternden Unterlagen prüft und die Fortschritte der laufenden Arbeiten des ESRB überwacht.

(4) Das Sekretariat ist für die laufende Arbeit des ESRB zuständig. ²Es leistet dem ESRB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates nach Weisung des Vorsitzenden und des Lenkungsausschusses hochwertige analytische, statistische, administrative und logistische Unterstützung. ³Ferner stützt es sich auf fachliche Beratung durch die ESA, die nationalen Zentralbanken und die nationalen Aufsichtsbehörden.

(5) Der Beratende Wissenschaftliche Ausschuss und der Beratende Fachausschuss stehen gemäß den Artikeln 12 und 13 dem ESRB in den für seine Arbeit maßgeblichen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.