Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
(1) Ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken („ESRB“) wird errichtet. ²Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
(2) Der ESRB ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS), dessen Aufgabe die Sicherstellung der Aufsicht über das Finanzsystem der Union ist.
(3) Das ESFS besteht aus
(4) Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union arbeiten die Teilnehmer am ESFS vertrauensvoll und in gegenseitiger Achtung zusammen und stellen insbesondere eine angemessene und zuverlässige Weitergabe von Informationen untereinander sicher.