Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität
ANHANG II
Die Qualitätsnormen für die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Post werden im Verhältnis zur durchschnittlichen Laufzeit für Standardsendungen der schnellsten Kategorie, gerechnet vom Abgang bis zur Zustellung , nach der Formel D + n, bestimmt, wobei D für den Einlieferungstag und n für die Zahl der Arbeitstage steht, die zwischen dem Tag der Einlieferung und dem Tag der Aushändigung an den Empfänger vergehen.
Qualitätsnormen für die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Post | |
Durchschnittliche Laufzeit | Ziel |
D + 3 | 85 % der Sendungen |
D + 5 | 97 % der Sendungen |
Die Normen müssen für sämtliche Beförderungsverhältnisse im Gesamtrahmen des innergemeinschaftlichen Postverkehrs sowie für jedes bilaterale Beförderungsverhältnis zwischen zwei Mitgliedstaaten erreicht werden.