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Richtlinie (EG) 1997/67

Richtlinie (EG) 1997/67

Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität

  • KAPITEL 5: Tarifierungsgrundsätze und Transparenz der Rechnungslegung

Art. 15

Der Jahresabschluß aller Anbieter von Universaldienstleistungen wird gemäß dem einschlägigen Gemeinschafts- und nationalem Recht für Handelsunternehmen erstellt, einem unabhängigen Rechnungsprüfer zur Prüfung vorgelegt und veröffentlicht.