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Bundeszentralregistergesetz
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Bundeszentralregistergesetz
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Zweiter Teil: Das Zentralregister
Erster Abschnitt: Inhalt und Führung des Registers
§ 8 Sperre für Fahrerlaubnis
Hat das Gericht eine Sperre (
§ 69a des Strafgesetzbuchs
) angeordnet, so ist der Tag ihres Ablaufs in das Register einzutragen.
Bundeszentralregistergesetz
Erster Teil: Registerbehörde
§ 1
Bundeszentralregister
Zweiter Teil: Das Zentralregister
Erster Abschnitt: Inhalt und Führung des Registers
§ 3
Inhalt des Registers
§ 4
Verurteilungen
§ 5
Inhalt der Eintragung
§ 6
Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 8
Sperre für Fahrerlaubnis
§ 10
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11
Schuldunfähigkeit
§ 12
Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 13
Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 14
Gnadenerweise und Amnestien
§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 16
Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 17
Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 18
Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 19
Aufhebung von Entscheidungen
§ 20
Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 20a
Änderung von Personendaten
§ 21
Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 21a
Protokollierungen
§ 22
Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 23
Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 24
Entfernung von Eintragungen
§ 25
Anordnung der Entfernung
§ 26
Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt: Suchvermerke
§ 27
Speicherung
§ 28
Behandlung
§ 29
Erledigung
Dritter Abschnitt: Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
§ 30
Antrag
§ 30a
Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 30b
Europäisches Führungszeugnis
§ 30c
Elektronische Antragstellung
§ 31
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32
Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33
Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34
Länge der Frist
§ 35
Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36
Beginn der Frist
§ 37
Ablaufhemmung
§ 38
Mehrere Verurteilungen
§ 39
Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40
Nachträgliche Eintragung
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 41
Umfang der Auskunft
§ 42
Auskunft an die betroffene Person
§ 42a
Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42b
Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 43
Weiterleitung von Auskünften
3. Auskünfte an Behörden
§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 44
Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 44a
Versagung der Auskunft
Vierter Abschnitt: Tilgung
§ 45
Tilgung nach Fristablauf
§ 46
Länge der Tilgungsfrist
§ 47
Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49
Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50
Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt: Rechtswirkungen der Tilgung
§ 51
Verwertungsverbot
§ 52
Ausnahmen
Sechster Abschnitt: Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§ 53
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt: Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 54
Eintragungen in das Register
§ 55
Verfahren bei der Eintragung
§ 56
Behandlung von Eintragungen
§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 58
Berücksichtigung von Verurteilungen
Dritter Teil: Das Erziehungsregister
§ 59
Führung des Erziehungsregisters
§ 60
Eintragungen in das Erziehungsregister
§ 61
Auskunft aus dem Erziehungsregister
§ 62
Suchvermerke
§ 63
Entfernung von Eintragungen
§ 64
Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
Vierter Teil: Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64a
Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64b
Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65
Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67
Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68
Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69
Übergangsvorschriften