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Bundeszentralregistergesetz
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Bundeszentralregistergesetz
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Zweiter Teil: Das Zentralregister
Vierter Abschnitt: Tilgung
§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Die Registerbehörde hat vor ihrer Entscheidung darüber, ob eine zu Unrecht im Register getilgte Eintragung wieder in das Register aufgenommen wird, der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Bundeszentralregistergesetz
Erster Teil: Registerbehörde
§ 1
Bundeszentralregister
Zweiter Teil: Das Zentralregister
Erster Abschnitt: Inhalt und Führung des Registers
§ 3
Inhalt des Registers
§ 4
Verurteilungen
§ 5
Inhalt der Eintragung
§ 6
Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 8
Sperre für Fahrerlaubnis
§ 10
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11
Schuldunfähigkeit
§ 12
Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 13
Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 14
Gnadenerweise und Amnestien
§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 16
Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 17
Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 18
Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 19
Aufhebung von Entscheidungen
§ 20
Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 20a
Änderung von Personendaten
§ 21
Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 21a
Protokollierungen
§ 22
Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 23
Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 24
Entfernung von Eintragungen
§ 25
Anordnung der Entfernung
§ 26
Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt: Suchvermerke
§ 27
Speicherung
§ 28
Behandlung
§ 29
Erledigung
Dritter Abschnitt: Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
§ 30
Antrag
§ 30a
Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 30b
Europäisches Führungszeugnis
§ 30c
Elektronische Antragstellung
§ 31
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32
Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33
Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34
Länge der Frist
§ 35
Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36
Beginn der Frist
§ 37
Ablaufhemmung
§ 38
Mehrere Verurteilungen
§ 39
Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40
Nachträgliche Eintragung
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 41
Umfang der Auskunft
§ 42
Auskunft an die betroffene Person
§ 42a
Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42b
Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 43
Weiterleitung von Auskünften
3. Auskünfte an Behörden
§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 44
Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 44a
Versagung der Auskunft
Vierter Abschnitt: Tilgung
§ 45
Tilgung nach Fristablauf
§ 46
Länge der Tilgungsfrist
§ 47
Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49
Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50
Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt: Rechtswirkungen der Tilgung
§ 51
Verwertungsverbot
§ 52
Ausnahmen
Sechster Abschnitt: Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§ 53
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt: Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 54
Eintragungen in das Register
§ 55
Verfahren bei der Eintragung
§ 56
Behandlung von Eintragungen
§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 58
Berücksichtigung von Verurteilungen
Dritter Teil: Das Erziehungsregister
§ 59
Führung des Erziehungsregisters
§ 60
Eintragungen in das Erziehungsregister
§ 61
Auskunft aus dem Erziehungsregister
§ 62
Suchvermerke
§ 63
Entfernung von Eintragungen
§ 64
Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
Vierter Teil: Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64a
Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64b
Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65
Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67
Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68
Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69
Übergangsvorschriften