Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Kunden über das betriebliche Warensortiment Orientierung geben
- b)
- den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Warengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen
- c)
- Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen
- d)
- Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren
- e)
- Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren
- f)
- Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden
| 12 | |
2 | Warenpräsentation und Werbemaßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allgemeine Regeln der Warenpräsentation und der Warenplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen
- b)
- Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichtspunkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren
- c)
- Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen
- d)
- Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vorgaben einsetzen
- e)
- Kunden über Werbeaktionen informieren
- f)
- Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen
- g)
- Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsentation erarbeiten, begründen und umsetzen
| 14 | |
3 | Preiskalkulation (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen
- b)
- im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung vornehmen
| | |
| | - c)
- Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen
- d)
- Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen
| 6 | |
4 | Warenbestandskontrolle (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informationssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten
- b)
- bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mitwirken
- c)
- Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Schritte einleiten
- d)
- Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren
- e)
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventuren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
- f)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen
- g)
- betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
| 10 | |
5 | Warenannahme und -lagerung (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
- Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren
- c)
- Waren sachgerecht lagern und pflegen
- d)
- Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen
- e)
- Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen
- f)
- Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten
- g)
- im Lager und beim Umgang mit Verpackungen ökonomische und ökologische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
| 10 | |
6 | Verkaufen von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freundlich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- b)
- die Wünsche von Kunden in Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- c)
- in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren anwenden
- d)
- Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Serviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern
| 12 | |
| | - e)
- Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften verkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen
- f)
- auf Beschwerden, Reklamationen und Umtauschwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbeitung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mitwirken
- g)
- das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern
| | |
7 | Servicebereich Kasse (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen vorbereiten und bedienen
- b)
- den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten
- c)
- bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preisnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten
- d)
- Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
- e)
- bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse bewältigen
- f)
- die Kassenabrechnung durchführen, den Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
| 10 | |
8 | Einzelhandelsprozesse (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Organisation, Leistungen und Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette des Ausbildungsbetriebes darstellen
- b)
- Einkauf, Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse und Verkauf als Kernprozesse des Einzelhandels in die Wertschöpfungskette einordnen, Wechselwirkungen begründen, Zusammenhänge und Schnittstellen beurteilen, Schwachstellen und Fehlerquellen herausarbeiten und Verbesserungen zur Prozessgestaltung vorschlagen
- c)
- Optimierungsmöglichkeiten an den Schnittstellen zu Lieferanten und Herstellern aus Sicht des Verkaufs begründen und Vorschläge zu ihrer Umsetzung erarbeiten
- d)
- Arbeitsabläufe im Verkauf mit dem Ziel der Kundenorientierung und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit anderen Einzelhandelsprozessen gestalten
- e)
- die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen und Vorschläge zur Optimierung der Zusammenarbeit machen
- f)
- das betriebliche Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument unterstützen und Ergebnisse des Controllings nutzen
| | 13 |
| | - g)
- qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen
- h)
- zur Umsetzung betrieblicher Nachhaltigkeitsziele beitragen
| | |
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Sicherstellung der Warenpräsenz (§ 5 Absatz 3 Satz 1Nummer 1) | - a)
- eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrollieren, mit dem betrieblichen Informationssystem erfassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
- bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bei der Warenannahme dokumentieren
- c)
- Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen mit internen und externen Lieferanten abstimmen und umsetzen
- d)
- optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten
- e)
- den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschaftssystems steuern und kontrollieren
- f)
- die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und frequenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten
- g)
- Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Lagerhaltung umsetzen
| 12 | |
2 | Beratung von Kunden (§ 5 Absatz 3 Satz 1Nummer 2) | - a)
- Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden
- b)
- Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren
- c)
- Unterschiede zwischen Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
- d)
- die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
- e)
- Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargumente nutzen
| | |
| | - f)
- Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen
- g)
- Kundentypologien und Verhaltensmuster unterscheiden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in individuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen einsetzen
- h)
- Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Situationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit schwierigen Kunden anwenden
- i)
- Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
- j)
- die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und dabei besonders das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen
- k)
- Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
| 12 | |
3 | Kassensystemdaten und Kundenservice (§ 5 Absatz 3 Satz 1Nummer 3) | - a)
- Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen
- b)
- Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
- c)
- Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und dabei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des Daten- und Warenflusses berücksichtigen
- d)
- Kassenberichte insbesondere im Hinblick auf Artikel, Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsfördernde Maßnahmen auswerten
- e)
- Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
- f)
- auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geldtransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von Wechselgeld sicherstellen
- g)
- bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten
| 12 | |
4 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Absatz 3 Satz 1Nummer 4) | - a)
- Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern beurteilen
- b)
- Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen
- c)
- Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorientiert auswählen und einsetzen
- d)
- Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
- e)
- Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umsetzen und Kundenerwartungen berücksichtigen
- f)
- bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen Sinne ansprechen und verkaufspsychologische Aspekte berücksichtigen
- g)
- Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des Verkaufserfolges nutzen
| 12 | |
| | - h)
- Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten
- i)
- Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesserungsvorschläge ableiten
| | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Beratung von Kunden in komplexen Situationen (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 1) | - a)
- im Beratungsgespräch vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden, dabei Leistungsversprechen des Unternehmens gegenüber Kunden vertreten
- b)
- Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen
- c)
- im Beratungsgespräch Kommunikationstechniken zur Förderung der Kundenzufriedenheit einsetzen
- d)
- Selbst- und Fremdbild reflektieren und bei der Kommunikation berücksichtigen
- e)
- Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie über Verwendungsmöglichkeiten der Waren informieren
- f)
- Merkmale von Herstellermarken und Handelsmarken im Beratungsgespräch herausstellen
- g)
- die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln von Waren im Beratungsgespräch herausstellen
- h)
- die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie die Nachhaltigkeit von Waren beurteilen und Kunden hierüber informieren
- i)
- Einwänden von Kunden überzeugend begegnen und den Verkaufsabschluss fördern
- j)
- Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargument nutzen
- k)
- Informationsquellen zur Aneignung warenbezogener Kenntnisse nutzen
- l)
- Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Möglichkeiten der Entsorgung von Waren informieren
- m)
- Umtausch, Beschwerde und Reklamation auch in schwierigen Situationen unter Anwendung rechtlicher und betrieblicher Regelungen lösen und dabei sowohl die Interessen des Unternehmens vertreten als auch kundenorientiert handeln
- n)
- Ursachen von Konflikten in Verkaufssituationen analysieren und Schlussfolgerungen für künftige Verkaufsgespräche ableiten
- o)
- Stress auslösende Faktoren identifizieren und Strategien zur Stressbewältigung anwenden
| | 13 |
2 | Beschaffung von Waren (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 2) | - a)
- den Warenbedarf für das Ausbildungssortiment unter Berücksichtigung von Kennziffern aus dem Warenwirtschaftssystem sowie unter Berücksichtigung künftiger verkaufsrelevanter Ereignisse ermitteln
- b)
- Waren unter Berücksichtigung von Bestellverfahren und Liefermodalitäten disponieren
- c)
- die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungsbedingungen aus Beschaffungsverträgen kontrollieren und bei Abweichungen geeignete Maßnahmen einleiten
- d)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Waren ergreifen und bewerten
- e)
- Vorschläge zur Gestaltung des Warensortiments nach Auswertung warenwirtschaftlicher Daten erarbeiten, dabei insbesondere Umsatz, Handelsspanne, Qualität, Trends, Zielgruppen, Standort, Nachhaltigkeit und die Wettbewerbssituation beachten,
- f)
- an der Herausnahme und Neuaufnahme von Waren mitwirken
| | 13 |
3 | Warenbestandssteuerung (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 3) | - a)
- Bestandsstatistiken erstellen, führen und auswerten
- b)
- Bestands- und Umsatzkennziffern analysieren und entsprechende Statistiken nutzen
- c)
- Maßnahmen zur Umsatzsteigerung, Ertragsverbesserung und Bestandsoptimierung ableiten sowie Umsetzungsvorschläge entwickeln und umsetzen
- d)
- Warenbestände unter Berücksichtigung der Bestellvorschläge des Warenwirtschaftssystems erfolgsorientiert steuern
- e)
- Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vorschläge für Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen entwickeln und bei deren Umsetzung mitwirken
| | 13 |
4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 4) | - a)
- Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
- b)
- Ergebnisse der betrieblichen Erfolgsrechnung analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere unter Berücksichtigung des Rohertrages entwickeln
- c)
- Statistiken erstellen und auswerten
- d)
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen sowie an deren Umsetzung mitwirken
- e)
- Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbesondere von Preisgestaltung, Beständen sowie Kosten, auf Kalkulation und Ertrag beurteilen
- f)
- Maßnahmen zur Verbesserung betrieblicher Arbeitsprozesse vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
| | 13 |
5 | Marketingmaßnahmen (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 5) | - a)
- die Marktsituation am Standort unter besonderer Berücksichtigung von wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten analysieren und beurteilen
- b)
- den Marktauftritt von Mitbewerbern im stationären Handel und im Onlinehandel bewerten und unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben Vorschläge für Marketingmaßnahmen erarbeiten und begründen
| | |
| | - c)
- Instrumente der Marktbeobachtung einsetzen, Ergebnisse der Marktforschung zum Kaufverhalten auswerten und Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten und begründen
- d)
- Informations- und Kaufverhalten von Zielgruppen unterscheiden, Konsequenzen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an der Umsetzung mitwirken
- e)
- verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von verkaufsstarken und verkaufsschwachen Zonen und unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben entwickeln und umsetzen
- f)
- Platzierungen im Verkaufsraum planen, umsetzen und deren Auswirkungen beurteilen
- g)
- Produktinformationen für die Verkaufsförderung kundenorientiert einsetzen
- h)
- Erfolgskontrollen vorbereiten, durchführen und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
| | 13 |
6 | Onlinehandel (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 6) | - a)
- bei der Betreuung eines Onlineshops Rechtsvorschriften einhalten
- b)
- Wechselwirkungen zwischen Onlinehandel und stationärem Verkauf berücksichtigen
- c)
- den Produktkatalog im Onlineshop pflegen
- d)
- Instrumente des Onlinemarketings einsetzen und die Suchmaschinenplatzierung bewerten
- e)
- Kunden beim Onlinekauf beraten
- f)
- Feedback von Kunden im Onlinehandel auswerten und daraus Verbesserungsvorschläge für die Multi-Channel-Strategie des Betriebes ableiten
- g)
- Kennziffern für den Onlineshop ermitteln und auswerten
- h)
- Maßnahmen zur Verbesserung von Sortimentsstrukturen, Logistikprozessen und Marketingmaßnahmen im Rahmen einer Multi-Channel-Strategie vorschlagen
- i)
- mit IT-Dienstleistern den Onlinehandel weiterentwickeln sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einleiten
| | 13 |
7 | Mitarbeiterführung und -entwicklung (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 7) | - a)
- Maßnahmenpläne zur Personalentwicklung aus betrieblichen Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen und Anpassungen vornehmen
- b)
- die Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung bei der Mitarbeiterführung berücksichtigen,
- c)
- Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Teambesprechungen ergebnisorientiert führen und reflektieren
- d)
- die Wirkungen verbaler und nonverbaler Kommunikation sowie die Unterschiede zwischen Selbstbild und Fremdbild reflektieren und in der Mitarbeiterführung nutzen
- e)
- Möglichkeiten der Konfliktlösung mit dem Ziel anwenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung zu verbessern
- f)
- Methoden des Selbst- und Zeitmanagements einsetzen
| | 13 |
| | - g)
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei ihrer Tätigkeit konstruktiv unterstützen und die Zusammenarbeit im Team fördern
- h)
- aus Personaleinsatz und Personalbedarfsplanung sowie aus Mitarbeiterpotenzial und Qualifikationsbedarf Maßnahmen der Personalentwicklung ableiten und umsetzen
- i)
- Personaleinsatzplanung erstellen
- j)
- arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Personalplanung und Personaleinsatz anwenden
| | |
8 | Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit (§ 5 Absatz 4 Satz 1Nummer 8) | - a)
- Chancen und Risiken für ein Handelsunternehmen einschätzen, ein Unternehmenskonzept unter Berücksichtigung von Innovationen entwickeln
- b)
- Marktforschungsdaten und Standortanalysen auswerten und für das Unternehmenskonzept nutzen
- c)
- persönliche und fachliche Kompetenzen für eine unternehmerische Selbständigkeit kritisch reflektieren
- d)
- eine geeignete Rechtsform für das Unternehmen auswählen und einen Businessplan erstellen, präsentieren und begründen
- e)
- Personalbedarf ermitteln und Rekrutierungsmöglichkeiten auswählen
- f)
- die Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung von Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten planen
- g)
- erforderliche Versicherungen und Steuerpflichten bei der Planung berücksichtigen
- h)
- Kennziffern der Unternehmensbewertung nutzen, daraus Maßnahmen ableiten und dabei Nachhaltigkeit berücksichtigen
| | 13 |
Abschnitt D: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 5 Absatz 5 Nummer 1) | - a)
- wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
- arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- d)
- Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- e)
- Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
|
6 | |
| | - f)
- Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen
- g)
- berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
| | |
2 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Absatz 5 Nummer 2) | - a)
- die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft erläutern
- b)
- die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern
- c)
- Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Verkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen
| 6 | |
3 | Information und Kommunikation (§ 5 Absatz 5 Nummer 3) | - a)
- die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten
- b)
- die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatzplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitragen
- c)
- angemessenes Feedback geben und annehmen
- d)
- Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
- e)
- Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
- f)
- Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit beachten
| 6 | |
4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Absatz 5 Nummer 4) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung |
5 | Umweltschutz (§ 5 Absatz 5 Nummer 5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|