Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat |
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1 | Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Kunden über das betriebliche Warensortiment Orientierung geben
- b)
- den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Warengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen
- c)
- Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen
- d)
- Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren
- e)
- Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren
- f)
- Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden
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2 | Warenpräsentation und Werbemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allgemeine Regeln der Warenpräsentation und der Warenplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen
- b)
- Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichtspunkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren
- c)
- Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen
- d)
- Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vorgaben einsetzen
- e)
- Kunden über Werbeaktionen informieren
- f)
- Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen
- g)
- Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsentation erarbeiten, begründen und umsetzen
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3 | Preiskalkulation (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen
- b)
- im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung vornehmen
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| | - c)
- Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen
- d)
- Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen
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4 | Warenbestandskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informationssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten
- b)
- bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mitwirken
- c)
- Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Schritte einleiten
- d)
- Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren
- e)
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventuren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
- f)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen
- g)
- betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
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5 | Warenannahme und -lagerung (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
- Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren
- c)
- Waren sachgerecht lagern und pflegen
- d)
- Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen
- e)
- Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen
- f)
- Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten
- g)
- im Lager und beim Umgang mit Verpackungen ökonomische und ökologische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
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6 | Verkaufen von Waren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freundlich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- b)
- die Wünsche von Kunden in Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- c)
- in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren anwenden
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| | - d)
- Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Serviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern
- e)
- Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften verkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen
- f)
- auf Beschwerden, Reklamationen und Umtauschwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbeitung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mitwirken
- g)
- das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern
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7 | Servicebereich Kasse (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen vorbereiten und bedienen
- b)
- den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten
- c)
- bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preisnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten
- d)
- Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
- e)
- bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse bewältigen
- f)
- die Kassenabrechnung durchführen, den Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
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Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 1
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat |
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1 | Sicherstellung der Warenpräsenz (§ 4 Absatz 3 Satz 1Nummer 1) | - a)
- eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrollieren, mit dem betrieblichen Informationssystem erfassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
- bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bei der Warenannahme dokumentieren
- c)
- Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen mit internen und externen Lieferanten abstimmen und umsetzen
- d)
- optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten
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| | - e)
- den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschaftssystems steuern und kontrollieren
- f)
- die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und frequenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten
- g)
- Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Lagerhaltung umsetzen
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2 | Beratung von Kunden (§ 4 Absatz 3 Satz 1Nummer 2) | - a)
- Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden
- b)
- Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren
- c)
- Unterschiede zwischen Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
- d)
- die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
- e)
- Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargumente nutzen
- f)
- Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berücksichtigen
- g)
- Kundentypologien und Verhaltensmuster unterscheiden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in individuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen einsetzen
- h)
- Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Situationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit schwierigen Kunden anwenden
- i)
- Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
- j)
- die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und dabei besonders das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen
- k)
- Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
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3 | Kassensystemdaten und Kundenservice (§ 4 Absatz 3 Satz 1Nummer 3) | - a)
- Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen
- b)
- Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
- c)
- Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und dabei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des Daten- und Warenflusses berücksichtigen
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| | - d)
- Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Artikel, Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsfördernde Maßnahmen, auswerten
- e)
- Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
- f)
- auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geldtransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von Wechselgeld sicherstellen
- g)
- bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten
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4 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 3 Satz 1Nummer 4) | - a)
- Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern beurteilen
- b)
- Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen
- c)
- Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorientiert auswählen und einsetzen
- d)
- Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
- e)
- Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umsetzen und Kundenerwartungen berücksichtigen
- f)
- bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen Sinne ansprechen und verkaufspsychologische Aspekte berücksichtigen
- g)
- Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des Verkaufserfolges nutzen
- h)
- Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten
- i)
- Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesserungsvorschläge ableiten
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Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat |
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1 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | - a)
- wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
- arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- d)
- Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- e)
- Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
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| | - f)
- Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen
- g)
- berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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2 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | - a)
- die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft erläutern
- b)
- die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern
- c)
- Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Verkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen
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3 | Information und Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | - a)
- die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten
- b)
- die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatzplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitragen
- c)
- angemessenes Feedback geben und annehmen
- d)
- Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
- e)
- Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
- f)
- Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit beachten
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4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung |
5 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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