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Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

  • Abschnitt 2: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
    • Unterabschnitt 2: Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin

§ 13 Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Verkauf und Werbemaßnahmen,
2.
Warenwirtschaft und Kalkulation,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4.
Fachgespräch in der Wahlqualifikation.