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NSVerbG

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Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

  • Dritter Teil: Schlußbestimmungen

§ 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren

Meldebehördliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.