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IndMetAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Teil 1: Gemeinsame Vorschriften
§ 4 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
IndMetAusbV
Teil 1: Gemeinsame Vorschriften
§ 1
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2
Ausbildungsdauer
§ 3
Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4
Ausbildungsplan
§ 6
Abschlussprüfung
Teil 2: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin
§ 7
Ausbildungsberufsbild
§ 8
Ausbildungsrahmenplan
§ 9
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 10
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
§ 11
Ausbildungsberufsbild
§ 12
Ausbildungsrahmenplan
§ 13
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 14
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
§ 15
Ausbildungsberufsbild
§ 16
Ausbildungsrahmenplan
§ 17
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 18
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
§ 19
Ausbildungsberufsbild
§ 20
Ausbildungsrahmenplan
§ 21
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 22
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
§ 23
Ausbildungsberufsbild
§ 24
Ausbildungsrahmenplan
§ 25
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 26
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7: Gemeinsame Bestehensregelungen
§ 27
Bestehensregelung
Teil 8: Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 28
Zusatzqualifikationen
§ 29
Gegenstand der Zusatzqualifikationen
§ 30
Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
§ 31
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
§ 32
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Prozessintegration
§ 33
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
§ 34
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
§ 35
Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Teil 9: Gemeinsame Übergangsvorschriften
§ 36
Bestandsschutz
§ 37
Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
§ 38
Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1
Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin
Anlage 4
Anlage 4 (zu § 16) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin
Anlage 6
Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin
Anlage 7
Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen