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ITKTAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

  • Fünfter Teil: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/Informatikkauffrau

§ 24 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.