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Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

  • Abschnitt 2: Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 9 Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des § 10 und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des § 11.