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Durchführungsverordnung (EU) 2017/892

Durchführungsverordnung (EU) 2017/892

Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 der Kommission vom 13. März 2017 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

  • KAPITEL IV: INFORMATIONEN, BERICHTE UND KONTROLLEN
    • ABSCHNITT 2: Kontrollen

Art. 29 Kontrollen der ersten Stufe bei Marktrücknahmen

(1) Die Mitgliedstaaten führen bei jeder Erzeugerorganisation bei Marktrücknahmen Kontrollen der ersten Stufe durch, die eine Unterlagen- und Nämlichkeitskontrolle sowie eine Warenkontrolle zur Feststellung des Gewichts der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse und eine Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 15 gemäß den Verfahren von Titel II Kapitel II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 umfassen. ²Die Kontrolle erfolgt nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 innerhalb der Fristen gemäß Absatz 2 des genannten Artikels.

(2) Die Kontrollen der ersten Stufe erstrecken sich auf 100 % der Menge der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse. ²Nach dieser Kontrolle werden die aus dem Markt genommenen und nicht zur kostenlosen Verteilung bestimmten Erzeugnisse unter Aufsicht der zuständigen Behörde sowie unter den vom Mitgliedstaat gemäß Artikel 46 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 festgelegten Bedingungen denaturiert oder an die Verarbeitungsindustrie abgegeben.

(3) Abweichend von Absatz 2 können die Mitgliedstaaten bei der kostenlosen Verteilung der Erzeugnisse einen geringeren Prozentsatz als nach dem genannten Absatz, jedoch nicht weniger als 10 % der während des Wirtschaftsjahres anfallenden Mengen einer Erzeugerorganisation kontrollieren. ²Die Kontrolle kann in den Räumlichkeiten der Erzeugerorganisationen oder bei den Einrichtungen der Erzeugnisempfänger vorgenommen werden. ³Werden bei den Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, so führen die Mitgliedstaaten zusätzliche Kontrollen durch.