Abschnitt 2: Regelungen für die einzelnen Direktzahlungen
Unterabschnitt 1: Basisprämienregelung
§ 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche
Zahlungsansprüche werden Betriebsinhabern auch zugewiesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in den dort in Buchstabe a Unterbuchstabe i im zweiten Anstrich und in den Buchstaben b und c genannten Fällen.
DirektZahlDurchfG
Abschnitt 1: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen