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DirektZahlDurchfG

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Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

  • Abschnitt 1: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 4 Nichtanwendung von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird nicht angewendet.