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BSIZertV

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Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

  • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Antragsverfahren

Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.