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BSIZertV

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Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

  • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) erteilt Zertifikate und Anerkennungen gemäß § 9 des BSI-Gesetzes nach dieser Verordnung.