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Bundesnaturschutzgesetz
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Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Kapitel 10: Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 70 Verwaltungsbehörde
Verwaltungsbehörde im Sinne des
§ 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
ist
1.
das Bundesamt für Naturschutz in den Fällen
a)
des
§ 69 Absatz 2 Nummer 5 und 6, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 3 und Absatz 6
bei Handlungen im Zusammenhang mit der Einfuhr in die oder der Ausfuhr aus der Gemeinschaft oder dem Verbringen in die oder aus der Bundesrepublik Deutschland,
b)
des
§ 69 Absatz 3 Nummer 24
bei Verletzungen der Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesamt,
c)
des
§ 69 Absatz 3 Nummer 25 und Absatz 4 Nummer 4
bei Maßnahmen des Bundesamtes,
d)
des
§ 69 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 2
,
e)
von sonstigen Ordnungswidrigkeiten nach
§ 69 Absatz 1 bis 6
, die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels begangen worden sind,
2.
das zuständige Hauptzollamt in den Fällen des
§ 69 Absatz 3 Nummer 22 und 23 und Absatz 4 Nummer 2
,
3.
in allen übrigen Fällen die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Bundesnaturschutzgesetz
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2
Verwirklichung der Ziele
§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden
§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft
§ 7
Begriffsbestimmungen
Kapitel 2: Landschaftsplanung
§ 8
Allgemeiner Grundsatz
§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne
§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung
Kapitel 3: Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13
Allgemeiner Grundsatz
§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 18
Verhältnis zum Baurecht
§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
Kapitel 4: Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1: Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§ 20
Allgemeine Grundsätze
§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 23
Naturschutzgebiete
§ 24
Nationalparke, Nationale Naturmonumente
§ 25
Biosphärenreservate
§ 26
Landschaftsschutzgebiete
§ 27
Naturparke
§ 28
Naturdenkmäler
§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope
Abschnitt 2: Netz „Natura 2000“
§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“
§ 32
Schutzgebiete
§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften
§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen
§ 36
Pläne
Kapitel 5: Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 37
Aufgaben des Artenschutzes
§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Abschnitt 2: Allgemeiner Artenschutz
§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 40
Ausbringen von Pflanzen und Tieren
§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c
Genehmigungen
§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e
Managementmaßnahmen
§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen
§ 42
Zoos
§ 43
Tiergehege
Abschnitt 3: Besonderer Artenschutz
§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 46
Nachweispflicht
§ 47
Einziehung und Beschlagnahme
Abschnitt 4: Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48
Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden
§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Abschnitt 5: Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6: Ermächtigungen
§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 6: Meeresnaturschutz
§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 56a
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 7: Erholung in Natur und Landschaft
§ 59
Betreten der freien Landschaft
§ 60
Haftung
§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
§ 62
Bereitstellen von Grundstücken
Kapitel 8: Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63
Mitwirkungsrechte
§ 64
Rechtsbehelfe
Kapitel 9: Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65
Duldungspflicht
§ 66
Vorkaufsrecht
§ 67
Befreiungen
§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich
Kapitel 10: Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69
Bußgeldvorschriften
§ 70
Verwaltungsbehörde
§ 71
Strafvorschriften
§ 71a
Strafvorschriften
§ 72
Einziehung
§ 73
Befugnisse der Zollbehörden
Kapitel 11: Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen