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Bundesnaturschutzgesetz
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Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Kapitel 10: Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 72 Einziehung
Ist eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 69 Absatz 1 bis 6
oder eine Straftat nach
§ 71
oder
§ 71a
begangen worden, so können
1.
Gegenstände, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2.
Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden.
²
§ 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
und
§ 74a des Strafgesetzbuches
sind anzuwenden.
Bundesnaturschutzgesetz
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2
Verwirklichung der Ziele
§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden
§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft
§ 7
Begriffsbestimmungen
Kapitel 2: Landschaftsplanung
§ 8
Allgemeiner Grundsatz
§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne
§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung
Kapitel 3: Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13
Allgemeiner Grundsatz
§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 18
Verhältnis zum Baurecht
§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
Kapitel 4: Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1: Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§ 20
Allgemeine Grundsätze
§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 23
Naturschutzgebiete
§ 24
Nationalparke, Nationale Naturmonumente
§ 25
Biosphärenreservate
§ 26
Landschaftsschutzgebiete
§ 27
Naturparke
§ 28
Naturdenkmäler
§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope
Abschnitt 2: Netz „Natura 2000“
§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“
§ 32
Schutzgebiete
§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften
§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen
§ 36
Pläne
Kapitel 5: Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 37
Aufgaben des Artenschutzes
§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Abschnitt 2: Allgemeiner Artenschutz
§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 40
Ausbringen von Pflanzen und Tieren
§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c
Genehmigungen
§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e
Managementmaßnahmen
§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen
§ 42
Zoos
§ 43
Tiergehege
Abschnitt 3: Besonderer Artenschutz
§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 46
Nachweispflicht
§ 47
Einziehung und Beschlagnahme
Abschnitt 4: Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48
Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden
§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Abschnitt 5: Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6: Ermächtigungen
§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 6: Meeresnaturschutz
§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 56a
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 7: Erholung in Natur und Landschaft
§ 59
Betreten der freien Landschaft
§ 60
Haftung
§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
§ 62
Bereitstellen von Grundstücken
Kapitel 8: Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63
Mitwirkungsrechte
§ 64
Rechtsbehelfe
Kapitel 9: Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65
Duldungspflicht
§ 66
Vorkaufsrecht
§ 67
Befreiungen
§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich
Kapitel 10: Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69
Bußgeldvorschriften
§ 70
Verwaltungsbehörde
§ 71
Strafvorschriften
§ 71a
Strafvorschriften
§ 72
Einziehung
§ 73
Befugnisse der Zollbehörden
Kapitel 11: Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen