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VfAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • Abschnitt 2: Zwischenprüfung

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.