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VfAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.