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VfAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • Abschnitt 3: Abschlussprüfung

§ 14 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
2.
Planen der Veranstaltungstechnik,
3.
Planen der Veranstaltungsdurchführung,
4.
Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.