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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 12c Rechtsbehelfsbelehrung
Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Höhe der Vergütung
§ 3
Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a
Vergütungsvereinbarung
§ 4
Erfolgsunabhängige Vergütung
§ 4a
Erfolgshonorar
§ 4b
Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5
Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6
Mehrere Rechtsanwälte
§ 7
Mehrere Auftraggeber
§ 8
Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9
Vorschuss
§ 10
Berechnung
§ 11
Festsetzung der Vergütung
§ 12
Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
§ 12a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2: Gebührenvorschriften
§ 13
Wertgebühren
§ 14
Rahmengebühren
§ 15
Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a
Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3: Angelegenheit
§ 16
Dieselbe Angelegenheit
§ 17
Verschiedene Angelegenheiten
§ 18
Besondere Angelegenheiten
§ 19
Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20
Verweisung, Abgabe
§ 21
Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4: Gegenstandswert
§ 22
Grundsatz
§ 23
Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a
Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23b
Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 25
Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26
Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27
Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28
Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29
Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 30
Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
§ 31
Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32
Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33
Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5: Außergerichtliche Beratung und Vertretung
§ 34
Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35
Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36
Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6: Gerichtliche Verfahren
§ 37
Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38
Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38a
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39
Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40
Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41
Prozesspfleger
§ 41a
Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7: Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
§ 42
Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8: Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44
Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45
Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46
Auslagen und Aufwendungen
§ 47
Vorschuss
§ 48
Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49
Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50
Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51
Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52
Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53
Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
§ 54
Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55
Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56
Erinnerung und Beschwerde
§ 57
Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58
Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59
Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a
Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59b
Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60
Übergangsvorschrift
§ 61
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62
Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)