frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
⤴
×
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Abschnitt 4: Gegenstandswert
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Höhe der Vergütung
§ 3
Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a
Vergütungsvereinbarung
§ 4
Erfolgsunabhängige Vergütung
§ 4a
Erfolgshonorar
§ 4b
Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5
Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6
Mehrere Rechtsanwälte
§ 7
Mehrere Auftraggeber
§ 8
Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9
Vorschuss
§ 10
Berechnung
§ 11
Festsetzung der Vergütung
§ 12
Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
§ 12a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2: Gebührenvorschriften
§ 13
Wertgebühren
§ 14
Rahmengebühren
§ 15
Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a
Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3: Angelegenheit
§ 16
Dieselbe Angelegenheit
§ 17
Verschiedene Angelegenheiten
§ 18
Besondere Angelegenheiten
§ 19
Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20
Verweisung, Abgabe
§ 21
Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4: Gegenstandswert
§ 22
Grundsatz
§ 23
Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a
Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23b
Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 25
Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26
Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27
Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28
Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29
Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 30
Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
§ 31
Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32
Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33
Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5: Außergerichtliche Beratung und Vertretung
§ 34
Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35
Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36
Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6: Gerichtliche Verfahren
§ 37
Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38
Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38a
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39
Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40
Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41
Prozesspfleger
§ 41a
Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7: Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
§ 42
Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8: Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44
Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45
Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46
Auslagen und Aufwendungen
§ 47
Vorschuss
§ 48
Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49
Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50
Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51
Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52
Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53
Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
§ 54
Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55
Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56
Erinnerung und Beschwerde
§ 57
Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58
Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59
Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a
Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59b
Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60
Übergangsvorschrift
§ 61
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62
Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)