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MntDAIVAPrV

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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

  • Abschnitt 1: Allgemeines

§ 2 Ziele der Ausbildung

Die Ausbildung vermittelt in enger Verbindung von Theorie und Praxis die Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erforderlich sind. ²Die Anwärterinnen und Anwärter sollen zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. ³Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im föderalen und europäischen Raum.