Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
(3) Die Lehrgebiete
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.