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LAP-mntDBWVV

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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

  • Kapitel 1: Laufbahn und Ausbildung

§ 1 Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärterim Vorbereitungsdienst,
2.Regierungssekretärin zur Anstellung/ Regierungssekretär zur Anstellungin der Probezeit bis zur Anstellung,
3.Regierungssekretärin/ Regierungssekretärim Eingangsamt,
4.Regierungsobersekretärin/ Regierungsobersekretärim ersten Beförderungsamt,
5.Regierungshauptsekretärin/ Regierungshauptsekretärim zweiten Beförderungsamt und
6.Amtsinspektorin/ Amtsinspektorim dritten Beförderungsamt

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.