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Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
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Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Teil V: Schlußvorschriften
§ 25 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Eingangsformel
Teil I: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Begriffe
Teil II: Bauvorschriften
§ 2
Zu- und Abfahrten
§ 3
Rampen
§ 4
Einstellplätze und Verkehrsflächen
§ 5
Lichte Höhe
§ 6
Tragende Wände, Decken, Dächer
§ 7
Außenwände
§ 8
Trennwände
§ 9
Brandwände
§ 10
Pfeiler und Stützen
§ 11
Rauchabschnitte
§ 12
Verbindungen zu Garagen und zwischen Garagengeschossen
§ 13
Rettungswege
§ 14
Beleuchtung
§ 15
Lüftung
§ 16
Feuerlöschanlagen
§ 17
Brandmeldeanlagen
Teil III: Betriebsvorschriften
§ 18
Betriebsvorschriften für Garagen
§ 19
Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
Teil IV: Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen
§ 20
Zusätzliche Bauvorlagen
§ 21
Prüfungen
Teil V: Schlußvorschriften
§ 22
Ausnahmen und weitergehende Anforderungen
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
§ 24
Übergangsvorschriften
§ 25
Inkrafttreten
Schlußformel