Die Kommission beobachtet die Anwendung dieser Verordnung.²In ihrem Bericht nach Artikel 47 Absatz 6 der Richtlinie 2009/72/EG berichtet die Kommission auch über die Erfahrungen bei der Anwendung dieser Verordnung.³In dem Bericht ist insbesondere zu analysieren, in welchem Umfang diese Verordnung gewährleisten konnte, dass der grenzüberschreitende Stromhandel unter nichtdiskriminierenden und kostenorientierten Netzzugangsbedingungen stattfindet und somit zur Angebotsvielfalt für die Kunden in einem gut funktionierenden Elektrizitätsbinnenmarkt und zur langfristigen Versorgungssicherheit beiträgt, und inwieweit wirksame standortbezogene Preissignale vorhanden sind.⁴Der Bericht kann erforderlichenfalls geeignete Vorschläge und/oder Empfehlungen enthalten.