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Richtlinie (EG) 2009/110

Richtlinie (EG) 2009/110

Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG

  • TITEL III: AUSGABE UND RÜCKTAUSCHBARKEIT VON E-GELD

Art. 10 Verbot der Ausgabe von E-Geld

Unbeschadet von Artikel 18 untersagen die Mitgliedstaaten natürlichen oder juristischen Personen, die keine E-Geld-Emittenten sind, die Ausgabe von E-Geld.