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Verordnung (EG) 2008/765

Verordnung (EG) 2008/765

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates

  • KAPITEL VI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 39 Übergangsbestimmung

Akkreditierungsurkunden, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014 gültig bleiben. ²Im Falle ihrer Verlängerung oder Erneuerung gilt jedoch diese Verordnung.