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Verordnung (EG) 2008/1333

Verordnung (EG) 2008/1333

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

ANHANG IV

ANHANG IV



MitgliedstaatLebensmittelKlassen von Lebensmittelzusatzstoffen, für die ein Verbot aufrechterhalten werden kann
DeutschlandNach deutschem Reinheitsgebot gebrautes BierAlle, ausgenommen Treibgase
FrankreichBrot nach französischer TraditionAlle
FrankreichTrüffelkonserven nach französischer TraditionAlle
FrankreichSchneckenkonserven nach französischer TraditionAlle
FrankreichEingelegtes Gänse- und Entenfleisch nach französischer Tradition („Confit“)Alle
Österreich„Bergkäse“ nach österreichischer TraditionAlle, ausgenommen Konservierungsmittel
Finnland„Mämmi“ nach finnischer TraditionAlle, ausgenommen Konservierungsmittel
SchwedenFinnland
Obstsirupe nach schwedischer bzw. finnischer TraditionFarbstoffe
Dänemark„Kødboller“ nach dänischer TraditionKonservierungsmittel und Farbstoffe
Dänemark„Leverpostej“ nach dänischer TraditionKonservierungsmittel (ausgenommen Sorbinsäure) und Farbstoffe
Spanien„Lomo embuchado“ nach spanischer TraditionAlle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel
Italien„Mortadella“ nach italienischer TraditionAlle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und Packgase
Italien„Cotechino e zampone“ nach italienischer Traditionalle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und Packgase