freiRecht
UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht

Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf

  • TEIL I Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
    • Kapitel II Allgemeine Bestimmungen

Art. 13 Schriftlichkeit

Für die Zwecke dieses Übereinkommens umfaßt der Ausdruck "schriftlich" auch Mitteilungen durch Telegramm oder Fernschreiben.