Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen
(1) Rechtsverordnungen treten, falls sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im Verkündungsorgan veröffentlicht worden sind.
(2) Zu dem gleichen Zeitpunkt treten auch Verkehrstarife in Kraft, falls nichts anderes bestimmt ist.