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RVVerkG

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Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen

  • Abschnitt 1: Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes

§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife

(1) Rechtsverordnungen treten, falls sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im Verkündungsorgan veröffentlicht worden sind.

(2) Zu dem gleichen Zeitpunkt treten auch Verkehrstarife in Kraft, falls nichts anderes bestimmt ist.