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Markscheider-Bergverordnung

Markscheider-Bergverordnung

Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche

Anlage 4 (zu )





Fristen
in Monaten
1Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe
1.1Untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe
Steinkohle 3
 Höhenfestpunktriss24
 Halden12
Braunkohle 6
 Höhenfestpunktriss24
 Halden12
Erze, Salze 6
 Höhenfestpunktriss48
 Halden12
Sole, sonstige Bodenschätze12
1.2Übertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe
1.2.1Übertägige Aufsuchungsbetriebe
Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei Änderungen innerhalb von 6
1.2.2Übertägige Gewinnungsbetriebe
Steinkohle12
Braunkohle12
 Höhenfestpunktriss24
Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit, mit Ausnahme quarzitischer Sande48
Sonstige Bodenschätze24
1.3Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von
über Tage
Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei wesentlichen Veränderungen der Betriebsanlagen oder Bohrungen innerhalb von
 6
nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
oder Höhenmessung

unverzüglich
Kohlenwasserstoffe24
Erdwärme48
Solegewinnungskavernen24
Sonstige Aussolungen24
2Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
2.1Untergrundspeicherung
2.1.1Kavernenspeicher
Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei wesentlichen Veränderungen der Betriebsanlagen oder Bohrungen innerhalb von
 6
nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
oder Höhenmessung

unverzüglich
2.1.2Porenspeicher12
2.1.3Speicherbergwerke 6
 Halden12
2.2Versuchsgruben24
2.3Gewinnung in alten Halden24




1
die Grenzen der Bergbau- oder sonstigen Berechtigung sowie andere für den Betrieb festgesetzte Grenzen einschließlich Sicherheitslinien,
2
betriebliche Sicherheitspfeiler, Schutzbezirke und Sicherheitsabstände sowie Quellenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Einflugschneisen,
3
bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schifffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel,
4
Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlussdämme,
5
Brandherde, Brandfelder, Branddämme,
6
Austritt- oder Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlämmen, wasser-, laugen- oder gasführende Schichten oder Klüfte,
7
Gebirgsschlagstellen,
8
geotechnische Ereignisse wie beispielsweise Böschungsrutschungen, Grundbrüche oder Last- und Druckbrüche, sofern diese die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit im Betrieb oder andere Schutzgüter von besonderer Bedeutung gefährden.