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MPSV

MPSV

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten

  • Abschnitt 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken im Verkehr oder in Betrieb befindlicher Medizinprodukte.