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Konsulargesetz

Konsulargesetz

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

  • 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 31 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach dem Tag seiner Verkündung in Kraft mit Ausnahme des § 8 und des § 28 Abs. 1 Nr. 3, die am 1. Januar 1975 in Kraft treten.