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Institutsvergütungsverordnung
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Institutsvergütungsverordnung
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
²
Gleichzeitig tritt die Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1374) außer Kraft.
Institutsvergütungsverordnung
Eingangsformel
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
§ 3
Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
§ 4
Ausrichtung an der Strategie des Instituts
§ 5
Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
§ 6
Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
§ 7
Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
§ 8
Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
§ 9
Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
§ 10
Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
§ 11
Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
§ 12
Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
§ 13
Information über die Vergütungssysteme
§ 14
Anpassung bestehender Vereinbarungen
§ 15
Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
§ 16
Offenlegung
Abschnitt 3: Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
§ 18
Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
§ 19
Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
§ 20
Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
§ 21
Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
§ 22
Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
§ 23
Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
§ 24
Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
§ 25
Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
§ 26
Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
Abschnitt 4: Ergänzende Vorschriften für Gruppen
§ 27
Gruppenweite Regelung der Vergütung
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 28
Übergangsregelungen
§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten