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Institutsvergütungsverordnung

Institutsvergütungsverordnung

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

  • Abschnitt 3: Besondere Anforderungen an bedeutende Institute

§ 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien

Die Aufgaben und die organisatorische Einbindung des Vergütungsbeauftragten sind in den Organisationsrichtlinien des Instituts gemäß § 11 darzustellen.