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GemAV

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Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

  • Teil 4: Höchstwerte
    • Abschnitt 2: Regional differenzierte Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land

§ 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten

Bei landkreisübergreifenden Geboten ist der niedrigste Höchstwert in den betroffenen Landkreisen für das gesamte Gebot maßgeblich.