Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern
(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern
(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern