Abschnitt 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften
Anlage 10 Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (zu )
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 5 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. VorderseiteRückseite