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Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

  • Abschnitt 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften

Anlage 10 Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (zu )

Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 5 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. VorderseiteRückseite